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CORLEONE CITYDEPARTMENT OF JUSTICE

Verfassung von Corleone City: v2 → v3

Wiedereinsetzung der historischen Corleone-City-Verfassung; Artikel 11 um Generalstaatsanwältin/Generalstaatsanwalt ergänzt; redaktionelle Korrekturen in Artikel 13 und 14; South-Los-Santos-Verfassung archiviert.

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["# Verfassung","[TOC]","## Pr\u00e4ambel","Wir, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger von Corleone City, in Anerkennung der Gleichheit aller Menschen und im Bestreben, eine gerechte und demokratische Gesellschaft zu schaffen, erlassen diese Verfassung, um die Menschenw\u00fcrde zu wahren, die Rechte und Freiheiten unserer B\u00fcrger zu sch\u00fctzen und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu festigen.","## Artikel 1 Menschenw\u00fcrde","(1) Die W\u00fcrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu sch\u00fctzen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.","(2) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.","## Artikel 2 Recht auf freie Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung\/Leben\/Freiheit","(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die geltenden Straf- und Sittengesetze verst\u00f6\u00dft. ","(2) Jeder hat das Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.","## Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz","Vor dem Gesetz sind alle Staatsb\u00fcrger gleich. M\u00e4nner und Frauen sind gleichberechtigt.\nNiemand darf wegen der:","    1. Ethnische Herkunft\n    2. des Geschlechts\n    3. Religion und Weltanschauung,\n    4. Des Lebensalters\n    5. Sexueller Identit\u00e4t","benachteiligt oder bevorzugt werden.","## Artikel 4 Religionsfreiheit","(1) Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist jedermann gew\u00e4hrleistet.","(2) Der Genuss der b\u00fcrgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabh\u00e4ngig;","## Artikel 5 Meinungsfreiheit und Pressefreiheit","(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Zeitung werden, gew\u00e4hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.","(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der pers\u00f6nlichen Ehre.","## Artikel 6 Berufsfreiheit","(1) Alle B\u00fcrger haben das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu w\u00e4hlen. Die Berufsaus\u00fcbung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden.","(2) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zul\u00e4ssig.","## Artikel 7 Versammlungsfreiheit","(1) Alle B\u00fcrger haben das Recht, sich mit Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.","(2) F\u00fcr Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht aufgrund eines Gesetzes oder einer Regierungsanordnung beschr\u00e4nkt werden.","## Artikel 8 Eigentum","(1) Eigentum verpflichtet und ist unantastbar. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigent\u00fcmers kann nur in den F\u00e4llen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt oder das Eigentum im Sinne der Privatautonomie freiwillig an einen anderen B\u00fcrger ver\u00e4u\u00dfert wird.","## Artikel 9 Unverletzlichkeit der Wohnung","(1) Die Wohnung sowie die Anwesen sind unverletzlich.","(2) Durchsuchungen d\u00fcrfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgef\u00fchrt werden.","(3) Begr\u00fcnden bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so d\u00fcrfen zur Verfolgung der Tat aufgrund m\u00fcndlicher richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen \u00dcberwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufh\u00e4lt, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erschwert oder aussichtslos w\u00e4re.","## Artikel 10 Recht auf Privatsph\u00e4re","(1) Jeder B\u00fcrger hat das Recht auf die Unversehrtheit seiner Daten.","(2) Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.","(3) Beschr\u00e4nkungen gelten nur bei dringendem Tatverdacht, Abwehr von Gefahren f\u00fcr Leib und Leben und Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit des Staates. Dienen die Beschr\u00e4nkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der Aufkl\u00e4rung oder Abwehr einer Straftat, so kann das Gesetz oder Beschluss bestimmen, dass die \u00dcberwachung dem Betroffenen nicht mitzuteilen ist.","## Artikel 11 Immunit\u00e4t","(1) Der Chief of Justice, stellvertretende Chief of Justice, der oberste Richter und amtierende Gouverneur genie\u00dfen absolute Immunit\u00e4t. Die Immunit\u00e4t soll nicht vor Strafe sch\u00fctzen, sondern die Arbeitsf\u00e4higkeit des Department of Justice sicherstellen.","(2) Die Immunit\u00e4t kann in besonders schweren F\u00e4llen von der Staatsanwaltschaft durch Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden.","## Artikel 12 Verbot der Folter","(1) Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.","## Artikel 13 Todesstrafe","(1) Die Todesstrafe kann durch einen obersten Richter, im Namen des Staates, verh\u00e4ngt werden.","(2) Der Chief of Justice und sein Stellvertreter kann im Fall eines Gnadengesuches dementsprechend B\u00fcrger begnadigen, sodass die Todesstrafe ausgesetzt wird.","## Artikel 14 Rechtliches Geh\u00f6r","(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschr\u00e4nkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur f\u00fcr den Einzelfall gelten.","(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.","(3) Die Grundrechte gelten auch f\u00fcr inl\u00e4ndische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.","(4) Wird jemand durch die \u00f6ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Die Exekutive ist verpflichtet, bei Eingriffen in die Rechte der B\u00fcrger Akten in schriftlicher Form anzufertigen. Soweit eine andere Zust\u00e4ndigkeit nicht begr\u00fcndet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.","## Artikel 15: G\u00fcltigkeit","(1)  Die Verfassung, sowie die Gesetze gelten im territorialen Bereich des Staates Corleone City, welches folgende Gebiete umfasst:","1. Festland von Los Santos\n2. LifeInvader - Insel\n3. Angrenzende Inseln zu Los Santos\n4. Flugzeugtr\u00e4ger der U.S. Army","(2) Die Insel Cayo Perico gilt als Exilzone. Personen, die sich auf die Insel fl\u00fcchten, d\u00fcrfen von Exekutiveinheiten verfolgt und festgenommen werden."]
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# Verfassung von Corleone City

## Änderungshinweis zur Wiedereinsetzung

Diese Verfassung wurde am **18.09.2026** als Verfassung des Staates **Corleone City** wieder in Kraft gesetzt. Die zwischenzeitlich geltende Verfassung von **South Los Santos** wurde archiviert.

Gegenüber der historischen Fassung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

1. **Artikel 11 – Immunität:** Die Generalstaatsanwältin bzw. der Generalstaatsanwalt wurde ausdrücklich in den Kreis der Amtsträger mit Immunität aufgenommen. Für den Fall einer Entscheidung über die eigene Immunität ist eine Mitwirkung an Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
2. **Artikel 13 – Todesstrafe:** Eine rein sprachliche Korrektur wurde vorgenommen; der Inhalt wurde nicht verändert.
3. **Artikel 14 – Rechtliches Gehör:** Die Bezeichnung „Grundgesetz“ wurde redaktionell korrekt durch „Verfassung“ ersetzt.

Im Übrigen wurde die historische Corleone-City-Fassung inhaltlich unverändert wiederhergestellt.

[TOC]
## Präambel
Wir, die Bürgerinnen und Bürger von Corleone City, in Anerkennung der Gleichheit aller Menschen und im Bestreben, eine gerechte und demokratische Gesellschaft zu schaffen, erlassen diese Verfassung, um die Menschenwürde zu wahren, die Rechte und Freiheiten unserer Bürger zu schützen und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu festigen.
## Artikel 1 Menschenwürde
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
## Artikel 2 Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung/Leben/Freiheit
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die geltenden Straf- und Sittengesetze verstößt. 
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
## Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz
Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Niemand darf wegen der:
    1. Ethnische Herkunft
    2. des Geschlechts
    3. Religion und Weltanschauung,
    4. Des Lebensalters
    5. Sexueller Identität
benachteiligt oder bevorzugt werden.
## Artikel 4 Religionsfreiheit
(1) Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist jedermann gewährleistet.
(2) Der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig;
## Artikel 5 Meinungsfreiheit und Pressefreiheit
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Zeitung werden, gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre.
## Artikel 6 Berufsfreiheit
(1) Alle Bürger haben das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
## Artikel 7 Versammlungsfreiheit
(1) Alle Bürger haben das Recht, sich mit Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht aufgrund eines Gesetzes oder einer Regierungsanordnung beschränkt werden.
## Artikel 8 Eigentum
(1) Eigentum verpflichtet und ist unantastbar. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt oder das Eigentum im Sinne der Privatautonomie freiwillig an einen anderen Bürger veräußert wird.
## Artikel 9 Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Die Wohnung sowie die Anwesen sind unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat aufgrund mündlicher richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre.
## Artikel 10 Recht auf Privatsphäre
(1) Jeder Bürger hat das Recht auf die Unversehrtheit seiner Daten.
(2) Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(3) Beschränkungen gelten nur bei dringendem Tatverdacht, Abwehr von Gefahren für Leib und Leben und Gefahr für die innere Sicherheit des Staates. Dienen die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der Aufklärung oder Abwehr einer Straftat, so kann das Gesetz oder Beschluss bestimmen, dass die Überwachung dem Betroffenen nicht mitzuteilen ist.
## Artikel 11 Immunität
(1) Der Chief of Justice, der stellvertretende Chief of Justice, der oberste Richter, der amtierende Gouverneur sowie die Generalstaatsanwältin bzw. der Generalstaatsanwalt genießen Immunität. Die Immunität dient nicht der Straflosigkeit, sondern der Sicherstellung der unabhängigen Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit der höchsten staatlichen Ämter.
(2) Die Immunität kann in besonders schweren Fällen durch Mehrheitsbeschluss der Staatsanwaltschaft aufgehoben werden. Ist die Generalstaatsanwältin bzw. der Generalstaatsanwalt selbst betroffen, nimmt die betroffene Person weder an Beratung noch Abstimmung teil. Die Entscheidung ist schriftlich zu dokumentieren.
## Artikel 12 Verbot der Folter
(1) Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
## Artikel 13 Todesstrafe
(1) Die Todesstrafe kann durch einen obersten Richter, im Namen des Staates, verhängt werden.
(2) Der Chief of Justice und sein Stellvertreter können im Fall eines Gnadengesuches Bürger begnadigen, sodass die Todesstrafe ausgesetzt wird.
## Artikel 14 Rechtliches Gehör
(1) Soweit nach dieser Verfassung ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Die Exekutive ist verpflichtet, bei Eingriffen in die Rechte der Bürger Akten in schriftlicher Form anzufertigen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
## Artikel 15: Gültigkeit
(1)  Die Verfassung, sowie die Gesetze gelten im territorialen Bereich des Staates Corleone City, welches folgende Gebiete umfasst:
1. Festland von Los Santos
2. LifeInvader - Insel
3. Angrenzende Inseln zu Los Santos
4. Flugzeugträger der U.S. Army
(2) Die Insel Cayo Perico gilt als Exilzone. Personen, die sich auf die Insel flüchten, dürfen von Exekutiveinheiten verfolgt und festgenommen werden.