CORLEONE CITYDEPARTMENT OF JUSTICE
Version 1 · Zuletzt geändert: 6.8.2026, 00:21:34 · Sam Maverick · Änderungen anzeigen

Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

  1. Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln im Staat Corleone City und dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
  2. In diesem Gesetz gelten die folgenden Definitionen: a. "Betäubungsmittel" bezieht sich auf alle Substanzen, die gemäß diesem Gesetz kontrolliert und reguliert werden.
    b. "Erlaubte Betäubungsmittel" sind die in diesem Gesetz ausdrücklich genehmigten Drogen.
    c. "Nicht erlaubte Betäubungsmittel" sind die in diesem Gesetz verbotenen Drogen.

Abschnitt II: Erlaubte Betäubungsmittel

§ 2 Liste der erlaubten Betäubungsmittel

  1. Die folgenden Betäubungsmittel gelten als erlaubt und können unter bestimmten Bedingungen verschrieben und verwendet werden:

Abschnitt III: Nicht erlaubte Betäubungsmittel

§ 3 Liste der nicht erlaubten Betäubungsmittel

  1. Die folgenden Betäubungsmittel gelten als nicht erlaubt und sind in Corleone City verboten:

Abschnitt IV: Herstellung und Besitz

§ 4 Herstellung von illegalen Betäubungsmitteln

  1. Wer Betäubungsmittel, welche in § 3 definiert sind, herstellt, kann mit einer Geldbuße und einer Haftstrafe belangt werden.
  2. Wer Zutaten für Betäubungsmittel, welche in § 3 definiert sind, besitzt, kann mit einer Geldbuße und einer Haftstrafe belangt werden.

§ 5 Besitz von illegalen Betäubungsmitteln

  1. Wer Betäubungsmittel, welche in § 3 definiert sind, besitzt, kann mit einer Geldbuße und einer Haftstrafe belangt werden.
  2. Der Besitz von illegalen Betäubungsmitteln gilt für alle Bürgerinnen und Bürger gleichwertig. Ausnahmen dürfen nur vom Department of Justice definiert werden.
  3. Der Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenbedarf ist bis zu einer Menge von maximal drei Einheiten pro Substanz straffrei.
  4. Alle Betäubungsmittel im Rahmen des Eigenbedarfs sind vollständig zu beschlagnahmen. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht.
  5. Wird die Menge von drei Einheiten einer Substanz überschritten, entfällt der Eigenbedarf und es gelten die regulären Strafvorschriften dieses Gesetzes.
  6. Die Straffreiheit gilt nicht, wenn Hinweise auf Verkauf, Weitergabe, Handel oder Vorbereitung des Vertriebs vorliegen.

Abschnitt V: Handel

§ 6 Handel von illegalen Betäubungsmitteln

  1. Der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln ist verboten und wird mit einer Geldbuße und Haftstrafe belangt.

Abschnitt VI: Verbot des Fahrens unter Drogeneinfluss

§ 7 Verbot des Fahrens unter Drogeneinfluss

  1. Das Fahren eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Drogen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist in Corleone City strengstens verboten.
  2. Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, sind strafrechtlich zu verfolgen und können mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis sowie weiteren Sanktionen gemäß den geltenden Verkehrs- und Betäubungsmittelgesetzen belegt werden.

Abschnitt VII: Prävention und Rehabilitation

§ 8 Prävention und Rehabilitation

  1. Der Staat Corleone City wird Maßnahmen zur Prävention von Drogenmissbrauch und zur Rehabilitation von Drogenabhängigen fördern und unterstützen.